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Familienrecht

Familienrecht
Die Fletcher & Fletcher Rechtsgebiete

FamilieWir bieten Ihnen professionelle anwaltliche Betreuung und eine umfassende Beratung bei Ihrer Trennung und daraus entstehenden rechtlichen Problemen. Immer wieder fällt im Internet der Begriff der "Online-Scheidung". Es gibt jedoch keine "Online-Scheidung", eine Scheidung muss immer vor Gericht durchgeführt werden, dabei muss zwingend eine Partei von einem Anwalt vertreten sein. Nur die Daten können online erfasst werden. Ein persönliches Gespräch führen wir immer vor jeder Scheidung durch - höhere Kosten entstehen dadurch nicht.

Wir vertreten Sie insbesondere bei:

  • Ehescheidung
  • Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Zugewinn und Auseinandersetzung von Vermögen und Immobilien
  • Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen
  • Internationales Familienrecht

Die Süddeutschen Leitlinien dienen als unterhaltsrechtliche Leitlinien als Orientierungshilfe, wobei die Süddeutschen Leitlinien keine Gesetzeskraft haben. In Bayern, also auch in München, werden sie von Gerichten verwendet.  Für den Kindesunterhalt gilt die Düsseldorfer Tabelle (Tabelle für Kindesunterhalt) - hier ergibt sich der zu zahlende Betrag auf der letzten Seite.

Das OLG Düsseldorf hat die neue, ab 1. Januar 2024 geltende Düsseldorfer Tabelle vorgestellt.

Ehescheidung

Eine Ehescheidung ist grundsätzlich erst nach einjähriger Trennungszeit möglich. Ausnahmsweise kann eine Scheidung früher ausgesprochen werden - dies in Härtefallen (z.B. Gewalt in der Ehe, übermäßiger Alkoholkonsum u.ä.). Die Trennung kann auch in der noch gemeinsam bewohnten Wohnung/Haus stattfinden, notwendig ist jedoch eine Trennung von "Tisch und Bett". Zwingend ist ebenfalls der Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften) durchzuführen, außer es liegt noch eine Kurzzeitehe (maximal zweijährige Ehedauer) vor. Der Hausrat muss ebenfalls aufgeteilt sein.