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Insolvenzrecht

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Die Fletcher & Fletcher Rechtsgebiete

SCHUFA löscht Bermerkung über Restschuldbefreiung ab sofot nach sechs Monaten!

 

 

Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) München

Verkürzte Restschuldbefreiung auf 3 Jahre ab dem 01.10.2020 


Regelinsolvenz - Verbraucherinsolvenz in München

Außergerichtliche Schuldnerberatung durch einen Rechtsanwalt in München: Seit Beginn der neuen Insolvenzordung ab dem 01.01.1999, somit als eine der ersten Kanzleien in München, betreuen wir Mandanten in ihren Verbraucherinsolvenzen. 

 

InsolvenzVerbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenzverfahren) in München eröffnen überschuldeten Verbrauchern den Weg zu einem Neuanfang. Wer in die Schuldenfalle geraten ist, kann nun innerhalb von drei Jahren eine Schuldenbereinigung erwirken. Zwar wird der Schuldner oft sagen können, dass er sowieso nur ein geringes Einkommen hat, welches nicht gepfändet werden kann. Sein Vorteil liegt allerdings darin, dass er nach einer Zeit von drei Jahren schuldenfrei sein kann. Seit dem 01.10.2020 wurde die Zeit auf nur noch drei Jahre reduziert, unabhängig davon, eine Quote bezahlt wird. Er erlangt seine Kreditwürdigkeit mit all den damit verbundenen Vorzügen bei der weiteren Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zurück. 

 

Allgemein bekannt sind Schuldnerberatungsstellen in München des DRK, anderer Sozialverbände sowie der Kirchen. Angesichts der in den letzten Jahren ansteigenden Zahlen der Verbraucherinsolvenzen (Privatinsolvenzen) sind jedoch viele Beratungsstellen stark überlastet. Auch mussten viele Beratungsstellen ihre Angebote infolge wegfallender öffentlicher Zuschüsse reduzieren. Dementsprechend berichten Betroffene, dass sie in Beratungsstellen mit Wartefristen von bis zu einem Jahr konfrontiert wurden. Solange können und müssen Schuldner, die auf schnelle Hilfe hoffen, jedoch nicht warten.

  • Zunächst sollte unbedingt ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden.
  • Fragen zum P-Konto (Pfändungsschuzkonto) werden hier beantwortet.
  • Wieviel Geld Ihnen in jedem Fall zusteht, ist der Pfändungstabelle zu entnehmen - in jedem Fall 1409,99 €. Diese gilt seit dem 01.07.2023 - zur Pfändungstabelle

 

Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung wird versucht, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist i.d.R. auch die Voraussetzung zur Einleitung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens.

Vorgehensweise:

  • Unsere Kanzlei stimmt mit Ihnen ab, welche monatliche Rate Sie an die Gläubiger leisten können. Im Rahmen einer Quote wird errechnet, welcher Anteil auf welchen Gläubiger entfällt. Dieser "außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan" wird Ihren Gläubigern zur Zustimmung vorgelegt.
  • Stimmen die Gläubiger zu, überweisen Sie monatlich den verfügbaren Anteil auf das Anderkonto unserer Kanzlei, wir befrieden die Gläubiger im Rahmen des Schuldenbereinigungsplans.

Stimmen die Gläubiger nicht zu, kann das gerichtliche Insolvenzverfahren beantragt werden. Dabei kann der Richter bei einer bestimmten Quote die Ablehnung von Gläubigern ersetzen und eine Annahme des Schuldenbereinigungsplan erzwingen.

Checkliste

Die unten aufgeführten Unterlagen werden komplett benötigt!

  • Namen und Anschriften Ihrer Gläubiger (vollständige Adresse)
  • Forderungshöhe des jeweiligen Gläubigers (ungefähre Höhe einschließlich Kosten und Zinsen)
  • Unterlagen zu Ihren Einkommensverhältnissen
  • Ihre letzte Gehalts- oder Lohnabrechnung
  • Ihren letzten Bescheid von Arbeitslosengeld, -hilfe oder Sozialhilfe
  • Für den Fall, dass Sie Unterhaltsleistungen beziehen: Nachweis des geleisteten Unterhaltes
  • Unterlagen über die Abtretung oder Verpfändung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen
  • Übersicht über die von Ihnen unterhaltenen Konten- und Sparverträge
  • Übersicht über die Versicherungsverträge (Lebensversicherung, Ansprüche gegenüber der BfA oder LvA, private Rentenversicherung, private Krankenversicherung etc.)
  • Kostenlose Auskunft der Schufa einholen (hier)