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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht
Die Fletcher & Fletcher Rechtsgebiete

Arbeitnehmer

Das Arbeitsrecht besteht aus einer Vielzahl von Gesetzen, die alle beachtet werden müssen. Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, kennen beide Seiten des Arbeitsverhältnisses und setzen so bestmöglich die Interessen außergerichtlich, wie auch vor den Arbeitsgerichten, durch.

Im Arbeitsrecht kommt man mit bloßen Rechtskenntnissen meist nicht ans Ziel. Strategisches Vorgehen und Verhandlungsgeschick sind gefragt. Wir entwickeln mit Ihnen eine für Sie maßgeschneiderte Lösung. Beim Arbeitsrecht sind zeitnahe Besprechungen wichtig - Sie erhalten innerhalb weniger Tage einen Besprechungstermin in unserer zentral gelegen Kanzlei in München. Wir bieten umfassende Betreuung in allen Bereichen des individuellen Arbeitsrecht (befasst sich mit dem Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und kollektiven Arbeitsrechts (befasst sich mit Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen Seite, und Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite).

Kündigung ordentliche Kündigung - fristlose Kündigung

Sie werden gekündigt oder müssen jemanden kündigen? Zwangsläufig kommen Sie mit dem Arbeitsrecht in Kontakt. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist gefragt. Rechtsanwalt Christian Fletcher aus München hat der Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen.


Zwingend beachtet werden muss für den Arbeitnehmer die 3-Wochen-Frist bei Kündigungen. In der Regel kann nur innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden - ansonsten gilt auch eine unwirksamen Kündigung als wirksam!


Dies gilt sowohl für eine ordentliche Kündigung wie für eine außerordentliche (= fristlose) Kündigung. Der Arbeitgeber wiederum muss die zweiwöchige Frist bei einer firstlosen Kündigung ab Kenntnis des wichtigen Kündigungsgründe beachten. Von entscheidender Bedeutung ist, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zur Anwendung kommt. Hierzu muss eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit vorliegen, weiter müssen in dem Betrieb über 10 Mitarbeiter (volle Stellen/Köpfe) tätig sein (oder teilweise nur 5 bei Arbeitsverhältnissen aus älteren Arbeitsverhältnissen). Rechtsanwalt Christian Fletcher überprüft diese arbeitsrechtlichen Fragen.

Die Kündigungsschutzklage ist vor dem zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Zuständiges Gericht ist meist das Gericht des Ortes, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist. In München ist für das Arbeitsrecht das Arbeitsgericht München in der Winzererstraße 106, 80797 München zuständig. Oft werden die Kündigungsfristen, die sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder dem Gesetz ergeben, nicht richtig berechnet. Nicht nur Kündigungen die gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoßen sind unwirksam. Rechtsanwalt Fletcher aus München prüft, ob die Kündigung ein Formfehler zu Grunde liegt, wie z.B. fehlerhafte Zustellung der Kündigung bzw. fehlerhafte Anhörung des Betriebsrates oder das Bestehen eines besonderen Kündigungsschutzes (z.B. Schwangerschaft oder Schwerbehinderung).

Abmahnung

Abmahnungen werden meistens von dem Arbeitgeber ausgesprochen. Eine Abmahnung ist die Aufforderung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. An eine Abmahnung im arbeitsrechtlichen Bereich sind drei Voraussetzungen geknüpft, damit sie wirksam ist.

  • Der Arbeitgeber muss das abgemahnte Verhalten genau beschreiben, d.h. er muss Datum und Uhrzeit des Vertragsverstoßes benennen. Pauschale Hinweise auf "Zuspätkommen" oder "schlechte Arbeitsleistungen" sind keine Abmahnungen.
  • Weiter muss der Arbeitgeber das abgemahnte Verhalten klar als Vertragsverstoß rügen und den Arbeitnehmer auffordern, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen.
  • Zudem muss der Arbeitgeber deutlich machen, dass der Arbeitnehmer in einem Wiederholungsfall mit einer Kündigung zu rechnen hat.

Gegen eine unwirksame oder unberechtigte Abmahnung sollte immer mit einem Rechtsanwalt vorgegangen werden, da mit dieser Art von Abmahnungen oft eine Kündigung vorbereitet wird.

Zeugniserteilung

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis von seinem Arbeitgeber. Rechtsanwalt Fletcher aus München prüft Ihnen, ob Ihr Arbeitszeugnis korrekt formuliert ist.

Urlaub

UrlaubDer Urlaubanspruch ist meist im Arbeitsvertrag geregelt. Ist dies nicht der Fall, gilt das Urlaubsgesetz. Oft stellt sich die Frage, wie lange Urlaub in das nächste Jahr mitgenommen werden kann. Grundsätzlich erlischt der Urlaubsanspruch bereits zum Ende des Kalenderjahres, es gibt jedoch auch die Möglichkeit von Sondervereinbarungen. Jeder Fall muss individuell geprüft werden. Bei Kündigungen stellt sich die Frage, wie noch nicht genommener Urlaub abgegolten wird. Dies berechnet Rechtsanwalt Fletcher für Sie. Unbekannt ist immer wieder, dass ab dem 1.7 eines jedes Jahres der volle Urlaubsanspruch besteht. Dies unabhängig davon, wann das Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte beendigt wird (also z.B. bereits zum 30.7).

Verfallsfristen / Ausschlussklausel

Oftmals sind Arbeitsverträge mit einer sogenannten Ausschlussklausel versehen. Damit diese Klausel wirksam ist, muss die Formel so gefasst sein, dass Ansprüche innerhalb von drei Monaten angezeigt werden müssen. Wenn denn Ansprüchen nicht nachgekommen wird, hat man drei weitere Monate Zeit vor das Arbeitsgericht zu gehen. Erst danach sind die Ansprüche ausgeschlossen. Viele Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen sind jedoch unwirksam formuliert. Die überprüfen wir Ihnen gerne.