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Erbrecht

Erbrecht
Die Fletcher & Fletcher Rechtsgebiete

Wir beraten Erblasser und Erben in  Fragen des deutschen und internationalen Erbrechts und der Vermögensnachfolge.  Die aktuellen Freibeträge (mindern die Steuerbemessungsgrenze) und den Erbschafsteuertarif erhalten sie hier. Die Erbschaftsteuerrichtline 2019 hier.

Die Beratung erfolgt dabei bei:

  • Internationales Erbrecht, wobei wir aufgrund einer langjährigen Kooperation im Verbund mit der Kanzlei WF Frank & Partner über internationale Erfahrung verfügen
  • Gestaltung letztwilliger Verfügungen in Form von Testamenten und Erbverträgen
  • Gestaltung von Unternehmensnachfolgeregelungen unter Berücksichtigung erbschafts- bzw. schenkungssteuerlicher Aspekten
  • Gestaltung von zweckmäßigen Vermögensnachfolgeregelungen im privaten Bereich (vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen auf den Todesfall)
  • Vorsorgevollmachten
  • Streit über die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge
  • Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften
  • Pflichtteilsentziehung und Erbverzicht
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen Streit um Auflagen und Vermächtnisse
  • Entwurf von Patientenverfügungen, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbschaftsteuerrecht